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   BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20   

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BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20 (https://dejure.org/2022,31142)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2022 - 4 A 15.20 (https://dejure.org/2022,31142)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 (https://dejure.org/2022,31142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung; Berücksichtigung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung bei der Planfeststellung; Optisch bedrängende Wirkung als spezieller Ausschnitt ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung; Berücksichtigung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung bei der Planfeststellung; Optisch bedrängende Wirkung als spezieller Ausschnitt ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung; Berücksichtigung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung bei der Planfeststellung; Optisch bedrängende Wirkung als spezieller Ausschnitt ...

  • datenbank.nwb.de

    Erfolglose Rüge der Rechtswidrigkeit der Variantenprüfung für eine Höchstspannungsfreileitung durch nicht enteignungsbetroffene Kläger

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Planfeststellung für eine Höchstspannungsleitung

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 678
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Maßgeblich für die Beurteilung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 15 m. w. N.).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 73 und vom 12. Juli 2022 - 4 A 10.20 - juris Rn. 17).

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, und sich deshalb der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 82 und vom 7. Oktober 2021 - 4 A 9.19 - UPR 2022, 98 Rn. 48).

    Eine optisch bedrängende Wirkung als spezieller Ausschnitt einer visuellen Beeinträchtigung des allgemeinen Wohnumfelds kann allerdings allein durch den Hinweis darauf, dass insbesondere Leitungsmasten nur in Extremfällen eine erdrückende Wirkung hätten (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 89 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 69, 73), noch nicht als unbeachtlich eingestuft werden (so PFB S. 399).

    Denn die optisch bedrängende Wirkung ist bereits im Vorfeld einer erdrückenden Wirkung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 90 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 70).

  • BVerwG, 12.07.2022 - 4 A 10.20

    Klagen gegen eine Höchstspannungsleitung zwischen Frechen und Brühl erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 73 und vom 12. Juli 2022 - 4 A 10.20 - juris Rn. 17).

    Demnach ist sie befugt, Alternativen, die sich aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, schon in einem früheren Verfahrensstadium auszuscheiden und bereits im Vorfeld einer solchen Entscheidung die angemessene Ermittlungstiefe zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 69 und vom 12. Juli 2022 - 4 A 10.20 - juris Rn. 20, jeweils m. w. N.).

    Die daraus folgende geringe Belastung der betroffenen Anwohner bedurfte keiner weiteren detaillierten Prüfung mehr und musste als solche nicht als maßgebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Mensch gewichtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2022 - 4 A 10.20 - juris Rn. 44 f.).

    Denn zum einen ist nichts dafür ersichtlich, dass insoweit Quantität und Qualität einer Beeinträchtigung geschützter Gebiete bzw. von Waldflächen nicht korrelieren (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2022 - 4 A 10.20 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 07.10.2021 - 4 A 9.19

    Klage gegen Höchstspannungsfreileitung in Krefeld erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, und sich deshalb der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 82 und vom 7. Oktober 2021 - 4 A 9.19 - UPR 2022, 98 Rn. 48).

    Denn die tatsächliche Gebietsprägung entfällt nicht durch die Veränderung der rechtlichen Situation (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 4 A 9.19 - UPR 2022, 98 Rn. 74 m. w. N.).

    Auch in Bezug auf die tatsächliche Situation ist sie ohne Bedeutung, weil sie nichts daran ändert, dass die Leitung und insbesondere die Masten als ein das Landschaftsbild und das Wohnumfeld mitbestimmendes und störendes Element weiterhin vorhanden sind (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 4 A 9.19 - a. a. O. Rn. 75).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Ob es sich dabei um Ziele der Raumordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG handelt, die abschließend abgewogen sind und folglich durch Abwägung nicht überwunden werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 56 ff. und vom 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 - BVerwGE 138, 301 Rn. 7), richtet sich nach dem materiellen Gehalt der Planaussage.

    Dabei können auch Plansätze, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, die Merkmale des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG erfüllen, wenn der Plangeber neben der Regel auch die Voraussetzungen einer Ausnahme mit hinreichender Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit selbst festlegt (BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 - a. a. O. Rn. 8 und vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 88).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Dies ist bei der Abwägungsentscheidung im Rahmen der Variantenprüfung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Zu den einzubeziehenden und zu untersuchenden Alternativen gehören allerdings neben den vom Vorhabenträger eingebrachten und den von Amts wegen ermittelten auch solche, die von dritter Seite im Laufe des Planfeststellungsverfahrens vorgeschlagen werden (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ; Beschluss vom 24. April 2009 - 9 B 10.09 - NVwZ 2009, 986 Rn. 5).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Die Rügebefugnis umfasst zum anderen wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung auch eine Überprüfung der den eigenen (Privat-)Belangen gegenübergestellten, für das Vorhaben streitenden Belange (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 279, vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 18 und vom 15. Oktober 2020 - 7 A 10.19 - juris Rn. 38).

    Ob es sich dabei um Ziele der Raumordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG handelt, die abschließend abgewogen sind und folglich durch Abwägung nicht überwunden werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 56 ff. und vom 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 - BVerwGE 138, 301 Rn. 7), richtet sich nach dem materiellen Gehalt der Planaussage.

  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Demnach ist sie befugt, Alternativen, die sich aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, schon in einem früheren Verfahrensstadium auszuscheiden und bereits im Vorfeld einer solchen Entscheidung die angemessene Ermittlungstiefe zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 69 und vom 12. Juli 2022 - 4 A 10.20 - juris Rn. 20, jeweils m. w. N.).

    Dabei können auch Plansätze, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, die Merkmale des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG erfüllen, wenn der Plangeber neben der Regel auch die Voraussetzungen einer Ausnahme mit hinreichender Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit selbst festlegt (BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 - a. a. O. Rn. 8 und vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 88).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Die Kläger, deren Grundstücke vom Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignungsgleicher Vorwirkung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 EnWG) in Anspruch genommen werden, haben keinen aus Art. 14 Abs. 3 GG abgeleiteten Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der objektiven Rechtmäßigkeit der Planungsentscheidung (sog. Vollüberprüfungsanspruch), sondern können nur die Verletzung gerade sie schützender Normen des Verfahrensrechts und des materiellen Rechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung ihrer eigenen schutzwürdigen privaten Belange rügen (BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 25 und vom 16. März 2021 - 4 A 10.19 - NVwZ 2021, 1615 Rn. 13).

    Demnach sind im Allgemeinen nur solche Belange auch bei der Überprüfung der Abwägungsentscheidung auszuklammern, deren Geltendmachung ausschließlich einer Person zugewiesen ist, die sie im Prozess als eigene verteidigen kann; insoweit kann nichts anderes gelten als bei der Rügebefugnis von Enteignungsbetroffenen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Eine optisch bedrängende Wirkung als spezieller Ausschnitt einer visuellen Beeinträchtigung des allgemeinen Wohnumfelds kann allerdings allein durch den Hinweis darauf, dass insbesondere Leitungsmasten nur in Extremfällen eine erdrückende Wirkung hätten (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 89 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 69, 73), noch nicht als unbeachtlich eingestuft werden (so PFB S. 399).

    Denn die optisch bedrängende Wirkung ist bereits im Vorfeld einer erdrückenden Wirkung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 90 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 70).

  • BVerwG, 16.03.2021 - 4 A 10.19

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für eine

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20
    Die Kläger, deren Grundstücke vom Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignungsgleicher Vorwirkung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 EnWG) in Anspruch genommen werden, haben keinen aus Art. 14 Abs. 3 GG abgeleiteten Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der objektiven Rechtmäßigkeit der Planungsentscheidung (sog. Vollüberprüfungsanspruch), sondern können nur die Verletzung gerade sie schützender Normen des Verfahrensrechts und des materiellen Rechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung ihrer eigenen schutzwürdigen privaten Belange rügen (BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 25 und vom 16. März 2021 - 4 A 10.19 - NVwZ 2021, 1615 Rn. 13).

    Bei der Anwendung des der Vorsorge dienenden und als solches nicht drittschützenden Minimierungsgebots des § 4 Abs. 2 der 26. BImSchV (BVerwG, Urteil vom 16. März 2021 - 4 A 10.19 - NVwZ 2021, 1615 Rn. 48; siehe dazu PFB S. 258 ff.) ist insoweit nach Nr. 3.1 Abs. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2015 - 10 D 82/13

    Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen in Bereichen außerhalb von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - 2 D 63/17

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Vorrangflächen für die

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16

    Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse;

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10

    Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit;

  • BVerwG, 28.03.2020 - 4 VR 5.19

    Eilverfahren gegen Planergänzungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung

  • BVerwG, 14.06.2017 - 4 A 11.16

    380 kV-Freileitung zwischen Wehrendorf und St. Hülfe darf gebaut werden

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 10.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

  • BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 6.22

    Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft

    Soll-Festsetzungen stehen der Annahme einer zielförmigen Festlegung zwar nicht von vornherein entgegen; die Einordnung als Ziel setzt jedoch voraus, dass der Adressat an die strikte Beachtung eines vorgegebenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 âEURŒ- 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 52 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 4.22

    Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft

    Soll-Festsetzungen stehen der Annahme einer zielförmigen Festlegung zwar nicht von vornherein entgegen; die Einordnung als Ziel setzt jedoch voraus, dass der Adressat an die strikte Beachtung eines vorgegebenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 52 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 5.22

    Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft

    Soll-Festsetzungen stehen der Annahme einer zielförmigen Festlegung zwar nicht von vornherein entgegen; die Einordnung als Ziel setzt jedoch voraus, dass der Adressat an die strikte Beachtung eines vorgegebenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 âEURŒ- 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 52 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Zutreffend geht der Planfeststellungsbeschluss davon aus, dass es sich bei der hier einschlägigen Festlegung 7.3-1 LEP NRW nach dem maßgeblichen materiellen Gehalt der Planaussage entgegen der Bezeichnung nicht um ein Ziel im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG handelt (BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 52).

    Diese Abwägung muss jedoch dem Gesetzeszweck Rechnung tragen (BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 57).

  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Zutreffend geht der Planfeststellungsbeschluss davon aus, dass es sich bei der hier einschlägigen Festlegung 7.3-1 LEP NRW nach dem maßgeblichen materiellen Gehalt der Planaussage entgegen der Bezeichnung nicht um ein Ziel im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG handelt (BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 52).

    Diese Abwägung muss jedoch dem Gesetzeszweck Rechnung tragen (BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 57).

  • BVerwG, 21.03.2023 - 4 A 9.21

    Planfeststellungsbeschluss für eine 380-kV Höchstspannungsfreileitung; Heilung

    Die Geltendmachung der auf den Schutz von Gesundheit und Wohnumfeld bezogenen Belange ist nicht allein den Nutzern des Wohnparks vorbehalten (siehe dazu BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 27 ff. und vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - juris Rn. 15).

    Diese Abwägung muss jedoch dem Gesetzeszweck Rechnung tragen (BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - juris Rn. 57).

  • BVerwG, 30.01.2024 - 11 VR 6.23
    Die höheren Kosten können - ebenso wie andere Nachteile einer Erdkabelführung - nur dann entscheidend ins Feld geführt werden, wenn für die Erprobung gleichwohl Raum bleibt (BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 57).
  • BVerwG, 18.12.2023 - 11 VR 2.23

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung;

    Der von der raumordnungsrechtlichen Abstandsregelung bezweckte Schutz richtet sich gegen Beeinträchtigungen des Wohnumfelds, das heißt vor allem gegen visuellen Belastungen durch Freileitungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2024 - 21 D 337/21
    vgl. BVerwG, Urteile vom 10. November 2022- 4 A 15.20 -, juris, Rn. 13 und vom 6. April 2017- 4 A 2.16 -, juris, Rn. 59, sowie Beschluss vom 27. April 2023 - 4 VR 3.22 -, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.
  • BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21

    Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung

    Ob eine raumordnerische Vorgabe die Qualität eines Ziels hat, hängt nicht von ihrer Bezeichnung ab, sondern richtet sich nach ihrem materiellen Gehalt (BVerwG, Urteile vom 18. September 2003 - 4 CN 20.02 - BVerwGE 119, 54 und vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2023 - 21 D 24/21
  • BVerwG, 30.01.2024 - 11 VR 5.23
  • BVerwG, 22.03.2023 - 4 VR 4.22

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung;

  • BVerwG, 22.01.2024 - 11 VR 7.23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 21 D 53/19

    Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster

  • BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 17.20

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 21 D 54/19

    Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster

  • VGH Bayern, 21.04.2023 - 8 A 20.40017

    Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Planfeststellungsbeschluss für

  • BVerwG, 27.04.2023 - 4 VR 3.22

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung;

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